Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag zur Durchführung von Phishing-Kampagnen

  1.  Präambel/Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der whitemacs GmbH, Industriestraße 12, 77815 Bühl (im Folgenden “ WHITEMACS “ genannt) gegenüber Ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) im Zusammenhang mit der Durchführung von Phishing-Kampagnen.

1.2. Die Mitarbeiter der WHITEMACS sind nicht berechtigt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu treffen, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.

1.3. Soweit WHITEMACS dem Nutzer nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die Geschäftsbedingungen des Dritten, sofern sich der Nutzer von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.

1.4. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, sofern WHITEMACS diese gesondert schriftlich anerkannt hat. Jedenfalls gilt unter den einzelnen Vereinbarungen folgende Hierarchie der Festlegungen:

    • Änderungen entsprechend Ziffer 16.2.
    • diese Bedingungen
    • Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden

Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1. Der Gegenstand des Vertrags sowie Art, Inhalt und Umfang der von WHITEMACS zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von WHITEMACS.

2.2. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag. Die Parteien vereinbaren insoweit ausdrücklich, in Kenntnis des Vertragsziels, dass WHITEMACS keinen Erfolg schuldet, mithin der Vergütungsanspruch unabhängig von einer Abnahme eines Werks im Sinne § 640 BGB ist und dem Kunden auch keine Gewährleistungsansprüche nach § 633 ff. BGB zustehen. 

 

  1. Vergütung, Kostenerstattung, Fälligkeit, Terminausfallpauschale

3.1. Die Höhe der Vergütung für die zu erbringenden Leistungen wird jeweils im Angebot von WHITEMACS vorgegeben. Je nach Vereinbarung werden die erbrachten Leistungen nach Festpreis oder nach Aufwand vergütet.

3.2. Soweit eine Vergütung nach Aufwand auf Basis geleisteter Stunden oder Personentage erfolgt, gelten die Stundensätze gemäß dem Angebot von WHITEMACS. Sind die Leistungen nach Aufwand zu vergüten, so stellen die Angaben in dem Angebot lediglich Schätzungen dar. Es ist der tatsächlich angefallene Aufwand zu vergüten. Die Abrechnung erfolgt zehnminutengenau. Reisezeiten werden mit der Hälfte des normalen Stundensatzes vergütet.

3.3. Soweit eine Vergütung nach Festpreis vereinbart wurde, ist WHITEMACS berechtigt, in diesem Fall Abschlagszahlungen entsprechend der vereinbarten Meilensteine bzw. dem Projektfortschritt zu verlangen. Die Regelung des Einzelfalls (insb. Höhe der Abschlagszahlungen, Fälligkeit der Abschlagszahlung) wird im Angebot erfolgen. Wird die eingeforderte Abschlagszahlung nicht gezahlt, kann WHITEMACS nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist die weitere Tätigkeit für den Kunden einstellen, bis die Abschlagzahlung eingeht.

3.4. Die Reise- und Übernachtungskosten für die Tätigkeiten von WHITEMACS und sonstiger Erfüllungsgehilfen vor Ort beim Kunden (z.B. am Hauptsitz oder an Zweigniederlassungen) werden durch den Kunden erstattet. Es gelten folgende Kriterien für die Erstattung:

    • Bahnreisen: Fahrtkosten der 2. Klasse
    • Hotelkategorie: 3 Sterne
    • Fahrtkosten mit dem PKW: 0,35 €/km
    • Flugreisen: Economy -Class

Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt WHITEMACS vorbehalten. WHITEMACS ist in der Wahl des Reisemittels frei, ist jedoch angehalten, ein wirtschaftlich angemessenes Reisemittel zu wählen.

3.5. Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Umsatz von der Umsatzsteuer befreit ist.

3.6. Zahlungen sind binnen 14 Werktagen ab Fälligkeit der Forderung und Zugang der Rechnung zu leisten. Bei einer Meinungsverschiedenheit ist der unstreitige Teilbetrag auszuzahlen.

 

  1. Ort und Zeit der Leistungserbringung

4.1. Erfüllungsort ist der Sitz der WHITEMACS. WHITEMACS kann die Leistungen nach Vereinbarung auch beim Kunden vor Ort erbringen.

4.2. Termine gelten zu Lasten von WHITEMACS ausschließlich dann als fix, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls sind die Termine und Lieferfristen für WHITEMACS lediglich unverbindliche Orientierungshilfen.

4.3. Soweit und solange die von WHITEMACS geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Pandemien) nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, haftet WHITEMACS nicht für die Verzögerung. Ein Recht des Kunden zum Vertragsabbruch besteht in solchen Fällen nur, soweit die Fortführung der Dienstleistungen für ihn auch unter Berücksichtigung der Belange von WHITEMACS unzumutbar ist.

4.4. Verzögerungen im Projektablauf, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder von Dritten verursacht werden, deren Verhalten sich der Kunde zurechnen lassen muss, haben zur Folge, dass sich Termine um die Zeitspanne verschieben, die die Arbeiten unterbrochen oder verzögert waren. § 193 BGB gilt entsprechend.

 

  1. Erfüllungsgehilfen von WHITEMACS

5.1. Die Mitarbeiter von WHITEMACS treten in kein Arbeitsverhältnis zu dem Kunden, auch nicht bei Tätigwerden in den Räumen des Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich einem von WHITEMACS benannten Ansprechpartner mit Wirkung für und gegen WHITEMACS erteilen.

5.2. WHITEMACS darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Kunde kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

 

  1. Mitwirkung des Kunden; Annahmeverzug des Kunden

6.1. Der Kunde wird WHITEMACS in dem Projekt umfassend, fachkundig und rechtzeitig unterstützen. Er stellt zugunsten des Projekts qualifizierte Mitarbeiter in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten frei. Rechtzeitig erbringt er die Beistellungen. Die vom Kunden konkret zu erbringenden Mitwirkungsleistungen ergeben sich aus dem Angebot von WHITEMACS.

6.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist WHITEMACS berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. WHITEMACS kann weitergehende Ansprüche geltend machen.

 

  1. Urheberrechte, Nutzungsrechte

7.1. WHITEMACS überträgt an allen urheberrechtlich geschützten Werken, die WHITEMACS im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf Basis dieses Vertrags erstellt, lediglich einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte auf den Kunden. Übertragen werden sämtliche Rechte, die erforderlich sind, um den von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck zu erfüllen.

7.2. Nicht übertragen wird aber das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

 

  1. Haftung der WHITEMACS

8.1. WHITEMACS haftet gegenüber dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch WHITEMACS verletzt werden. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von WHITEMACS bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

8.3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von WHITEMACS – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Ebenfalls von diesem Haftungsausschluss unberührt bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Gleiches gilt für die Haftung von WHITEMACS bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.4. Die Einschränkungen der Ziffern 8.1, 8.2 und 8.3. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WHITEMACS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

  1. Haftung des Kunden

9.1. Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm gelieferten Materialien (u.a. Unterlagen, Texte, Bilder) für die vertragsgegenständliche Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist, er zur Weitergabe der Materialien an WHITEMACS berechtigt ist und insoweit die Inhalte auch frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Kunde alle für die Herstellung oder Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und GEMA-Rechte zu besitzen.

9.2. Der Kunde stellt WHITEMACS von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der WHITEMACS durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die WHITEMACS bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. WHITEMACS wird den Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. WHITEMACS darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Kunden schließen, da andernfalls in diesem Fall WHITEMACS sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst trägt.

 

  1. Leistungsänderungen

10.1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass während der Laufzeit des Vertrags Änderungen der vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen erforderlich werden können.

10.2 Beide Vertragspartner sind berechtigt, den jeweils anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen der vereinbarten Leistungen (Leistungsänderungen, -reduktionen und -ergänzungen – „Change Request“) zu beraten und zu verhandeln. Beide Vertragspartner sind nach entsprechender Aufforderung verpflichtet, in ernsthafte Beratungen und Verhandlungen einzutreten. Die Vertragspartner sind sich einig, dass sich ein Change Request nicht aus der Konkretisierung oder Detaillierung einer bestehenden Anforderung ergibt.

10.3. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Vertragspartner über den Change Request schriftlich geeinigt haben, werden die Vertragspartner ihre Leistungen erbringen, als ob der Change Request nicht ausgesprochen worden wäre, es sei denn, dass dies schriftlich anders vereinbart wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragspartner endgültig keine Einigung über den Change Request erzielen.

10.4. Soweit der Kunde die Umsetzung eines Change Request wünscht, wird der WHITEMACS prüfen, ob der gewünschte Change Request durchführbar ist, und wird dem Kunden in Textform darüber informieren, welche Auswirkungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des vereinbarten Zeitplans voraussichtlich ergeben.

10.5. Gegen Vergütung der Ausfallzeiten kann der Kunde bis zur Einigung über einen eingebrachten Change Request die teilweise oder vollständige Unterbrechung der Leistung vom WHITEMACS fordern. Eventuell vereinbarte Termine verlängern sich dementsprechend um die Ausfallzeit sowie um die Zeit, die WHITEMACS benötigt, um nach einer Unterbrechung die Wiederaufnahme der Arbeiten zu organisieren und die notwendigen Ressourcen wieder zur Verfügung zu stellen.

10.6. Die Vertragspartner werden die gewünschten Änderungen in einer von beiden Seiten unterschriebenen Änderungsvereinbarung schriftlich festlegen. Wird über das Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Vertragspartner, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, die Leistungen entsprechend den ursprünglich verabschiedeten Vereinbarungen durchführen. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien über das zu zahlende Entgelt keine Einigung erzielen können. 

 

  1. Verlängerung der Verträge / Regellaufzeit / Kündigung

11.1. Verträge mit einer festen Vertragslaufzeit verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen (insb. gleiche Preise, gleiche neue feste Vertragslaufzeit), sofern nicht 30 Tage vor dem jeweiligen Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Vertragspartner. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, z.B. im Angebot von WHITEMACS, haben Verträge mit einer festen Vertragslaufzeit immer eine Laufzeit von 12 Monaten.

11.2. Verträge ohne eine feste Vertragslaufzeit enden durch Erfüllung oder Kündigung. Diese Vertragsverhältnisse können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden.

11.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

11.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

  1. Schweigepflicht

12.1. WHITEMACS ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde WHITEMACS schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter von WHITEMACS.

12.2. WHITEMACS darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Kunden aushändigen.

 

  1. Datenschutz

13.1. Die Vertragspartner beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften.

13.2. Die Vertragspartner schließen zusätzlich eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung nach § 28 DSGVO entsprechend der Anlage 13.2. ab.

 

  1. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen; Eigentumsvorbehalt

14.1. Nach Ausgleich ihrer Honorarforderungen hat WHITEMACS auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die WHITEMACS aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von dem Kunden bzw. für den Kunden erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen WHITEMACS und ihrem Kunden und für die Abschriften von Schriftstücken, die der Kunde bereits in Abschrift besitzt. WHITEMACS kann von Unterlagen, die sie an den Kunden zurückgibt, Abschriften und Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

14.2. WHITEMACS bewahrt die ihr im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel maximal zehn Jahre auf.

14.3. WHITEMACS behält sich bis zur Erfüllung ihrer Honoraransprüche das Eigentum an allen dem Kunden übergebenen schriftlichen Ausarbeitungen vor.

 

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung durch den Kunden

15.1. Der Kunde darf gegen Forderungen von WHITEMACS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

15.2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen geltend machen, wenn die maßgeblichen Ansprüche gegen WHITEMACS unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

15.3. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WHITEMACS abtreten.

 

  1. Schlussbestimmungen

16.1. Dieser Vertrag, einschließlich seiner Anlagen, beinhaltet sämtliche Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

16.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt.

16.3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe. Die Gerichte in Karlsruhe sind ferner zuständig, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

16.4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Hier können Sie die AGB auch downloaden.